TEILNAHMEBEDINGUNGEN

FÜR DEN DIGITAL MEDIA AWARD GERMANY 2024

a) Bewerbungsgebühren:

  • Kostenfrei für Start-Ups & KMUs (bis Umsatz von 10 Mio€ im Jahr 2022)

  • Kosten: 399€ (ohne MwSt) bei über 10 Mio€ Umsatz im Jahr 2022 – fällt nur an, wenn man zu den 5 Shortlistungen pro Kategorie gehört

  • Keine Lizenzgebühr für den Titel oder Ähnliches

Kostenabwicklung per Rechnung über die Bundesgesellschaft für Digitale Medien

b) Das Einverständnis der Auftraggeber beziehungsweise des Kunden zur Teilnahme (muss dem Einreicher/der einreichenden Agentur oder Dienstleister) vorliegen. Die Verantwortung hierfür trägt der Einreicher. Der Veranstalter des Digital Media Award Germany ist nicht verpflichtet, dies nachzuprüfen.

c) Alle angegebenen Inhalte müssen zur eingereichten Arbeit/Kampagne gehören. Mehrere Arbeiten/Kampagnen müssen einzeln angemeldet werden. Keine doppelten Einreichungen derselben Kampagne durch verschiedene Einreicher. Wenn eine Einreichung von mehreren Agenturen erstellt worden ist, so kann keine getrennte, beziehungsweise doppelte Einreichung erfolgen. Eine gemeinsame Einreichung mit Nennung der Partneragentur(en) ist erwünscht und kann im Anmeldeformular angegeben werden.

d) Der Veranstalter behält sich vor, ohne Rücksprache mit dem Einreicher, eine Kategorieänderung der jeweiligen Kampagne vorzunehmen. Integrierte digitale Kampagnen können auch in ihren digitalen Bestandteilen in den einzelnen Kategorien eingereicht werden.

e) Die Gestaltung zur Einreichung des Cases ist frei und kann per PDF Dokument eingereicht werden.

f) Die Fachjury bewertet nur vollständig ausgefüllte Einreichungen. Die Entscheidung der Jury ist bindend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

g) Der Einreicher erklärt sich bereit der Jury telefonisch für etwaige Fragen, die zu den eingereichten Projekten aufkommen könnten, zur Verfügung zu stehen.

h) Beiträge, die religiöse Gefühle sowie einzelne Moralvorstellungen oder das Urheberrecht verletzen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Einreichungen, auf die die Jury nicht zugreifen kann (Server-Ausfallzeit, falsche Passwörter, defekte Links etc.), können nicht in Betracht gezogen werden. Der Einreicher trägt hierfür die Verantwortung; die Haftung oder Prüfung obliegt nicht dem Veranstalter.

i) Zum Zwecke der Bewertung durch die Jury werden unentgeltlich sämtliche, räumlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte, nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Materialen wie folgt übertragen: 1) das Recht, die Materialien für sämtliche Jurybewertungen zu verbreiten. Dazu zählt insbesondere das Recht zur Speicherung (Archivierung), in elektronischen Datenbanken zur öffentlichen Zugänglichmachung für die Jury zum individuellen Abruf und zur Wiedergabe auf dem Bildschirm bei Dritten. 2) das Recht, die Materialen oder deren Bearbeitungen und Vervielfältigungen zum Zwecke der Präsentation an die Jury.

j) Mit der Bereitstellung der Einreichung versichern Sie, dass ihm sämtliche, mit diesem Vertrag an den Veranstalter übertragenen Nutzungsrechte aufgrund Ihrer Eigenschaft als Urheber, Hersteller oder wegen eines entsprechenden Leistungsschutzes an den Einreichungen zustehen und über diese frei verfügen dürfen. Sie versichern, dass die Materialien frei von Rechten Dritter sind, insbesondere eventuell notwendige Einwilligungen Dritter vorliegen und eventuelle GEMA-Gebühren entrichtet wurden. Für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzung von Rechten Dritter wegen der Nutzung oder Auswertung der Einreichungsfilme sowie von sämtlichen sich hieraus ergebenen Ansprüchen seitens Dritter stellen Sie den Veranstalter frei und verpflichten sich, alle etwaigen Kosten, die dem Veranstalter durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, die der Veranstalter zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Der Nutzungsrechtsinhaber ist darüber hinaus verpflichtet, dem Veranstalter bei der Verteidigung gegen Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung von Urheber - oder Leistungschutzrechten beruhen, aktiv zu unterstützen.

k) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Materialien der Einreichung gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern. Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des Bildmaterials im Risiko- und Verantwortungsbereich ihrer Kunden oder weiterer Dritter, denen sie das Material zur Sichtung und Auswahl, zur Nutzung oder zur weiteren Verwertung überlässt. Weder die Kunden noch andere Dritte sind Erfüllungsgehilfen von dem Veranstalter.

l) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, mithin solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzungsrechtsinhaber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Der Veranstalter haftet bei leichter Fahrlässigkeit, ferner bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung vom Veranstalter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Betreibers gilt.

m) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die der Nutzungsrechtsinhaber durch zumutbare Maßnahmen, insbesondere eigene Programm- und Datensicherung, hätte verhindern können. Ebenso wenig haftet der Veranstalter für Schäden, die entstehen, weil der Internet-Zugangs-Provider seine Leistungen (Zugang zum Internet) nicht wie geschuldet erbringt.

n) Die Einräumung der oben genannten Nutzungsrechte kann jederzeit durch Zusendung eines schriftlichen Kündigungsschreibens widerrufen werden.

o) Der Einreicher erklärt sich einverstanden, dass gegebenenfalls alle auf der Shortlist nominierten Arbeiten und auch die mit Award prämierten Arbeiten per Vorschaubild/Screenshot publiziert werden. Der Einreicher räumt dem Veranstalter hierzu die erforderlichen Nutzungsrechte ein. Im Falle einer Nominierung und Auszeichnung mit audiovisuellen Bestandteilen verpflichtet sich der Einreicher, jegliche aus der Veröffentlichung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung entstehenden GEMA-Gebühren zu tragen oder GEMA-freie Musik zu verwenden.

p) Zum Zwecke der Informationsbereitstellung und Werbung durch die sechs Kategoriesponsoren werden unentgeltlich sämtliche, räumlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte, nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte an den zu den Einreichungen gehörenden E-Mail-Adressen, Adressen und Telefonnummern wie folgt übertragen: das Recht, die Materialien für Werbezwecke zu nutzen. Dazu zählt insbesondere das Recht zur Speicherung (Archivierung), in elektronischen Datenbanken und der individuelle Abruf und die Wiedergabe auf dem Bildschirm bei Dritten.